- Ausfuhrlizenz
- Ausfuhrlizenz,Genehmigung zum Export von Agrarprodukten, die in Länder außerhalb der EU exportiert werden und einer Agrarmarktordnung der EU unterliegen. Entsprechend ist beim Import solcher Erzeugnisse eine Einfuhrlizenz erforderlich.
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Aus|fuhr|li|zenz, die: Ausfuhrgenehmigung.
Universal-Lexikon. 2012.